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Schutz von Mitarbeiter*innen und Honorarkräften vor diskriminierenden Äußerungen und Handlungen:

Antidiskriminierungsklausel in Verträgen des Theater o.N.

Seit 2019 beinhalten unsere Verträge mit Arbeitnehmer*innen und Honorarkräften eine so genannte Antidiskriminierungsklausel auf Grundlage der Arbeit von Julia Wissert, Sonja Laaser u.a.. Mit der Klausel verpflichten wir uns als Arbeitgeber/Auftraggeber zu einem diskriminierungssensiblen Arbeitsumfeld und formulieren konkrete Maßnahmen für den Fall, dass sich eine Person im Rahmen unserer Zusammenarbeit diskriminiert fühlt. Die erste Version der Klausel wurde 2024 in Kooperation mit der Kanzlei Laaser und der Offensive Tanz für junges Publikum umfassend überarbeitet und steht hier in der aktualisierten Version zum Download in deutscher und englischer Sprache zur freien Verfügung.

Ein wesentlicher Aspekt der Überarbeitung war die klare Herausarbeitung der Betroffenenperspektive. „Bei der Klausel geht es nicht um Feststellung von Täterschaft, sondern um die Betroffenenperspektive und um die Anerkennung und das Verständnis dieser Perspektive“, heißt es dazu in der Präambel der aktuellen Klausel. Demnach ist für das Inkrafttreten der Klausel einzig und allein maßgeblich, dass sich die betreffende Person diskriminiert fühlt.

Der zweite wesentliche Aspekt in der Überarbeitung der Klausel bestand darin, Maßnahmen zu formulieren, die durch das Bekanntwerdens eines diskriminierenden Vorfalls, eingeleitet werden können. Die Musterklausel der Kanzlei Laaser beinhaltet hierzu zahlreiche Vorschläge. Wir haben auf dieser Grundlage drei Maßnahmen erarbeitet, die uns für die konkrete Praxis am Theater o.N. sinnfällig erscheinen. Bedeutsam ist für uns in diesem Zusammenhang, dass die betroffene Person auf Wunsch relativ schnell Unterstützung bekommen kann, weshalb Vorgehen und Kostenübernahme in der Klausel genau benannt und möglichst niedrigschwellig angelegt sind. Unabhängig von den gewünschten Maßnahmen der betroffenen Person verpflichten wir uns als Theater bei Bekanntwerden eines Vorfalls zu geeigneten Fortbildungsmaßnahmen, die sich auf den konkreten Fall beziehen.

Link zu weiteren Informationen auf der Internetseite der Kanzlei Laaser:

https://www.kanzlei-laaser.com/wissenspool/beitraege?rechtsgebiet=antidiskriminierungsrecht

Link zum Equity-Ansatz und zur Antidiskriminierungsklausel der Offensive Tanz für junges Publikum:

https://www.offensive-tanz.de/de/equity